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   BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95   

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https://dejure.org/1996,13474
BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95 (https://dejure.org/1996,13474)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 1 WB 92.95 (https://dejure.org/1996,13474)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 1 WB 92.95 (https://dejure.org/1996,13474)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Beurteilung eines Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
    Für das Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgericht gegeben (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265> und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -).

    Hierüber entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (BVerwGE 53, 265 [267]).

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 106.92

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
    Solche planerischen Vorstellungen und organisatorischen Maßnahmen stehen grundsätzlich außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit (Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 106.92 -).
  • BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91

    Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
    Diese Bestimmungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 107.91 -).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
    Daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln bei einer Auswahl unter Bedarfsgesichtspunkten nicht nur auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch auf den im jeweiligen Geburtszeitraum abstellen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - und vom 9. März 1993 a.a.O.).
  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76

    Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
    Hierbei entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß bei Entscheidungen dieser Art ein für den Antragsteller positiver Ausspruch des Gerichts nur ergehen kann, wenn das Ermessen des Vorgesetzten fehlerfrei nur noch in einer einzigen Richtung ausgeübt werden kann, jede andere Ermessensentscheidung also fehlerhaft wäre (Beschluß vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 WB 81.76 - <BVerwGE 53, 245 [f.]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
    Es handelt sich hierbei in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die - wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründen oder ausschließen - bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden müssen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]> m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 9.92

    Verwendungsansprüche eines Beamten - Zulassung zu einer Offizierslaufbahn

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 92.95
    Für das Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgericht gegeben (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265> und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96

    Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer

    Daß die zuständigen militärischen Stellen im Rahmen von Laufbahnwechseln bei einer Auswahl unter Bedarfsgesichtspunkten nicht nur auf den fachlichen Verwendungsbereich, sondern auch auf den Bedarf im jeweiligen Geburtszeitraum abstellen dürfen, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (vgl. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 -, BVerwGE 86, 169 = DokBer B 1989, 325, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 92.95 - und vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 40.96 -).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04

    Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf.

    Dagegen ist für die Beurteilung der Nichteignung eines Soldaten nach § 55 Abs. 4 Satz 3 SG und § 6 Abs. 4 Satz 2 SLV - anders als bei der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn (vgl. dazu die stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 = DokBer B 1989, 325, insoweit nicht veröffentlicht>, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 92.95 -, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 12.99 - ZBR 2000, 306>, vom 6. September 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 6.04 - und vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - jeweils m. w. N.) - ohne rechtliche Relevanz, ob nach Abschluss seiner (weiteren) Ausbildung ein bestimmter konkreter DP in einer bestimmten Einheit oder Truppengattung voraussichtlich zur Verfügung stehen wird oder nicht.
  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 40.96

    Unverhältnismäßige Einschränkung des Auswahlverfahrens des Heeres zur Zulassung

    Für das Begehren des Antragstellers auf Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zu den Wehrdienst Senaten des Bundesverwaltungsgericht gegeben (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 16. März 1977 - BVerwG 1 WB 137.76 - <BVerwGE 53, 265> und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 92.95 -).
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